für die Vermietung von Fahrzeugen, Anhängern, Werkzeug und Equipment
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen dem KFZ- und Anhänger Verleih Riemer, Inhaber Michael Riemer, Roßbergring 76, 64354 Reinheim (nachfolgend „Vermieter“), und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“). Sie gelten für die Vermietung von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Werkzeug, Maschinen und sonstigem Equipment (nachfolgend „Mietgegenstand“).
(2) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im schriftlichen Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll, haben Vorrang vor diesen AGB.
(3) Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich zustimmt.
(1) Anfragen und Reservierungen per WhatsApp, Telefon oder E-Mail sind für beide Seiten unverbindlich. Der Vermieter hält den Mietgegenstand für den bestätigten Zeitraum nach Möglichkeit frei.
(2) Der Mietvertrag kommt bei der Übergabe des Mietgegenstands in Reinheim zustande. Dabei wird ein Mietvertrag bzw. Übergabeprotokoll unterschrieben. Bei vereinbarter Lieferung kommt der Vertrag am Lieferort zustande.
(3) Muss eine Reservierung abgesagt werden, bittet der Vermieter um möglichst frühzeitige Mitteilung.
(1) Der Mieter muss bei Übergabe einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Bei Fahrzeugen und Anhängern muss er außerdem einen gültigen Führerschein der erforderlichen Klasse vorlegen, z. B. Klasse BE für den Kipper 3,5 t. Die Kaution muss bei Übergabe hinterlegt werden.
(2) Fahrzeuge dürfen nur vom Mieter und von den im Mietvertrag benannten Fahrern geführt werden. Für jeden weiteren Fahrer muss vor Fahrtantritt ein Führerschein vorgelegt werden. Der Mieter haftet für das Verhalten aller Personen, denen er den Mietgegenstand überlässt.
(3) Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass sein Zugfahrzeug für den gemieteten Anhänger geeignet und zugelassen ist, insbesondere hinsichtlich Anhängelast, Stützlast und Anhängerkupplung.
(4) Bei Motorsägen und vergleichbar gefährlichen Geräten versichert der Mieter, die für den sicheren Umgang erforderliche Sachkunde zu besitzen und die vorgeschriebene Schutzausrüstung zu tragen.
(1) Es gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Mietpreis. Grundlage sind die auf der Website oder im Angebot genannten Preise. Freikilometer und Mehrkilometer richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
(3) Der Mietpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Übergabe fällig. Möglich ist die Zahlung in bar, per PayPal oder per Überweisung.
(1) Der Mieter hinterlegt bei Übergabe eine Kaution in der vereinbarten Höhe.
(2) Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe zurückgezahlt. Der Vermieter darf die Kaution mit offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis verrechnen, etwa mit Schäden, Reinigungs- oder Betankungskosten oder einer verspäteten Rückgabe.
(1) Bei der Übergabe wird der Zustand des Mietgegenstands gemeinsam geprüft und im Übergabeprotokoll festgehalten, bei Bedarf mit Fotos. Erkennbare Mängel muss der Mieter bei Übergabe angeben.
(2) Der Mieter gibt den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurück, im selben Zustand wie bei der Übergabe, besenrein und vollständig mit allem Zubehör. Fahrzeuge sind mit demselben Tankstand wie bei Übergabe zurückzugeben.
(3) Fehlender Kraftstoff und eine Reinigung, die über das übliche Maß hinausgeht, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(4) Wird der Mietgegenstand ohne Absprache verspätet zurückgegeben, berechnet der Vermieter für jeden angefangenen weiteren Miettag den vereinbarten Tagespreis. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten, etwa wenn dadurch eine Folgevermietung ausfällt. Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
(1) Der Mieter behandelt den Mietgegenstand pfleglich und nutzt ihn nur bestimmungsgemäß. Er beachtet die Straßenverkehrsordnung, die Bedienungsanleitungen und die Sicherheitshinweise.
(2) Zulässiges Gesamtgewicht, Nutzlast und Stützlast dürfen nicht überschritten werden. Die Ladung ist nach den gesetzlichen Vorschriften zu sichern. Passende Spanngurte sind im Mietpreis enthalten.
(3) Nicht gestattet ist insbesondere:
(4) Der Mieter darf keine Reparaturen oder technischen Veränderungen ohne Zustimmung des Vermieters vornehmen.
(1) Unfälle, Schäden, technische Störungen, Verlust und Diebstahl muss der Mieter dem Vermieter unverzüglich melden, per WhatsApp oder telefonisch unter 015678 690950 bzw. 0176 82548282.
(2) Bei einem Verkehrsunfall, einem Wildschaden oder einem Diebstahl muss der Mieter die Polizei hinzuziehen, auch wenn niemand anderes beteiligt ist. Er darf kein Schuldanerkenntnis abgeben. Name und Anschrift der Beteiligten und Zeugen sind festzuhalten.
(1) Die vermieteten Kraftfahrzeuge und Anhänger sind haftpflichtversichert. Weiterer Versicherungsschutz und die Höhe einer etwaigen Selbstbeteiligung ergeben sich aus dem Mietvertrag.
(2) Der Mieter haftet für Schäden am Mietgegenstand und für dessen Verlust während der Mietzeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Das gilt auch für Folgeschäden wie Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfall, soweit er den Schaden zu vertreten hat.
(3) Für Verkehrsverstöße, Bußgelder, Gebühren, Maut und Parkgebühren während der Mietzeit ist der Mieter verantwortlich. Er stellt den Vermieter von entsprechenden Forderungen frei. Der Vermieter darf den Behörden auf Anfrage die Daten des Mieters bzw. Fahrers mitteilen.
(4) Soweit ein Versicherer wegen eines Verhaltens des Mieters leistungsfrei wird oder Rückgriff nimmt, etwa bei Alkohol am Steuer oder grober Fahrlässigkeit, haftet der Mieter in diesem Umfang selbst.
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für Gegenstände, die der Mieter im oder am Mietgegenstand zurücklässt, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die Mietverträge werden bei der Übergabe vor Ort geschlossen (§ 2), es handelt sich daher nicht um Fernabsatzverträge. Bei Verträgen über die Vermietung von Kraftfahrzeugen für einen bestimmten Zeitraum besteht zudem nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
Wie der Vermieter personenbezogene Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026